ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN WEBDESIGN

Das Angebot der PrimeConcept Ltd. & Co KG richtet sich an Unternehmen, Kaufleute und Freiberufler im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit.

  • 1 Allgemeines

(1) Die folgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge – im Tätigkeitsbereich Webdesign – in schriftlicher sowie elektronischer Form mit PrimeConcept Ltd. & Co KG und deren Vertreter. Verkauf, Lieferung und Leistung erfolgt ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen.
(2) Abweichende AGB unserer Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil. Regelungen, die den AGB entgegenstehen, gelten nur, sofern sie schriftlich vereinbart wurden. Individualabreden gehen vor, es gilt BGB § 305 b.
(3) Die AGB sind auch Bestandteil für Zusatzleistungen und zukünftige Verträge, auch wenn Sie nicht ausdrücklich nochmals vereinbart werden. Die AGB sind im Internet jederzeit frei abrufbar. Der Auftraggeber erkennt die AGB-webdesign von PrimeConcept Ltd. & Co KG an. Entgegenstehende Vertragsbedingungen des Auftragsgebers werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen PrimeConcept Ltd. & Co KG im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Sollte der Kunde bei einer dritten Partei über PrimeConcept Ltd. & Co KG Leistungen bestellt haben oder als Zusatzleistung mitbestellt haben, begründet dies getrennte Vertragsverhältnisse mit den jeweiligen Kooperationspartnern von PrimeConcept Ltd. & Co KG. Solche Vertragsverhältnisse unterliegen den in der Bestellung definierten Konditionen und den wirksam einbezogenen AGB der jeweiligen Partner. Derartige Verträge enden unabhängig von Vertragsverhältnis zwischen PrimeConcept Ltd. & Co KG und dem Kunden.
(5) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn PrimeConcept Ltd. & Co KG sie schriftlich anerkennt.
(6) Texte, Informationen, Preise etc. aus der Kundeninformation stehen unter dem Vorbehalt von Änderungen und Irrtümern. Alle Preise, soweit nicht anders angegeben, sind in Euro.

  • 2 Angebot, Vertragsabschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Angebote sind für acht Wochen gültig. Sollten bis zur Ausführung des Auftrages Kostenerhöhungen eintreten, werden diese dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Dem Kunden wird nur in diesem Fall das Recht eingeräumt, von einem bestehenden Vertrag zwischen ihm und PrimeConcept Ltd. & Co KG zurückzutreten.
(2) Mit der Auftragserteilung an PrimeConcept Ltd. & Co KG, gleichgültig in welcher Form diese erfolgt, erkennt der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an. Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form oder per Email erfolgen. Internet-Bestellungen sind auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend.
(3) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn PrimeConcept Ltd. & Co KG eine Bestellung schriftlich bestätigt oder der Auftraggeber ein Angebot mit Leistungsbeschreibung unterzeichnet und zurücksendet. Die Leistungsbeschreibung definiert die durch PrimeConcept Ltd. & Co KG zu erbringenden Leistungen. Nach der Auftragserteilung gewünschte Änderungen in Art und Umfang der beschriebenen Leistung werden, sofern zumutbar, durch uns durchgeführt und begründen ggfls. eine anteilige Preiserhöhung.

  • 3 Zahlungsmodalitäten / Entgelte

(1) Nach Auftragsbestätigung und mit Beginn der Arbeit kann eine Abschlagszahlung von 30 Prozent der Auftragssumme berechnet werden, wenn der Auftragswert 1.500 Euro überschreitet. Eine vor Rechnungsstellung getätigte Teil- oder Anzahlung verpflichtet PrimeConcept Ltd. & Co KG nicht bereits zum Beginn der Leistung und begründet noch keinen Anspruch auf Beginn der Leistung.
(2) Sollte die Bonität des Auftraggebers durch die üblichen Auskunfteien als nicht befriedigend bewertet werden, kann PrimeConcept Ltd. & Co KG den gesamten Betrag als Vorkasse verlangen.
(3) Teilleistungen und/oder Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Der Gesamtbetrag / Restbeitrag wird spätestens nach Fertigstellung der Arbeiten fällig.
(4) Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen sofort ohne Abzug fällig. Befindet der Auftraggeber sich in Verzug, ist PrimeConcept Ltd. & Co KG berechtigt, die Verzugszinsen zu berechnen, die mit 4 % über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank liegen. Jede Mahnung wird mit 10 Euro zusätzlich in Rechnung gestellt. Ein darüber hinaus gehender Schadensersatz-anspruch bleibt davon unberührt.
(5) Bei Verzug ist PrimeConcept Ltd. & Co KG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
(6) Sollte eine Zahlungsweise in der Betreuung vereinbart worden sein, die nicht der jährlichen Zahlungsweise entspricht, ist PrimeConcept Ltd. & Co KG im Falle eines Verzuges berechtigt, den gesamten Jahresbeitrag einzufordern.
(7) Der Kunde ist auch für Entgelte, die andere Personen befugt oder unbefugt über seine Kennungen verursachen, verantwortlich. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde seine persönlichen Kennungen und Zugangsdaten sorgfältig und vor dem Zugriff geschützt aufzubewahren sowie es vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Er stellt PrimeConcept Ltd. & Co KG von Kosten und Ansprüchen frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten entstehen.
(8) PrimeConcept Ltd. & Co KG behält sich eine Erhöhung der Entgelte zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums vor. Geänderte Entgelte werden dem Kunden min. sechs Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Erhöhungen der Entgelte bewirken ein außerdienstliches Kündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen. Zum Zeitpunkt der Bestellung bekannte Erhöhungen der Entgelte bedürfen keiner gesonderten Mitteilung und begründen kein Sonderkündigungsrecht.
(9) Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Rechnungen mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der einem monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug, kann PrimeConcept Ltd. & Co KG das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
(10) Gegen Forderungen von PrimeConcept Ltd. & Co KG kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder Leistungsverweigerungsrechts nur wegen unbestrittener oder restkräftig festgestellter Gegenansprüche zu.

  • 4 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Leistungen, gelieferte Waren, Dienstleistungen und alle damit verbundenen Rechte, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von PrimeConcept Ltd. & Co KG. Ist der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so ist PrimeConcept Ltd. & Co KG berechtigt, ohne Nachfristsetzung, den Zugriff, die Nutzung oder Veröffentlichung, zum betreffenden Angebot, bis zum Eingang der Zahlung zu sperren oder zu untersagen.
(2) PrimeConcept Ltd. & Co KG bleibt auch nach Leistung des Auftraggebers alleiniger Eigentümer der Rechte an erstellten Skripten und Programmen usw. Der Anbieter räumt dem Kunden das ausschließliche Recht ein, die Webseite zu nutzen. Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst wirksam, wenn der Kunde die geschuldete Vergütung vollständig an PrimeConcept Ltd. & Co KG entrichtet hat. Das Nutzungsrecht gilt nur für die Nutzung der Webseite insgesamt bzw. von Bestandteilen der Webseite im Internet. Der Kunde ist nicht berechtigt, einzelne Gestaltungselemente der Webseite oder die vollständige Webseite in anderer Form – insbesondere in gedruckter Form – zu nutzen.

  • 5 Lieferzeit

(1) Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Textversionen etc. ist durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrages, welche die Fertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.
(2) PrimeConcept Ltd. & Co KG ist bemüht, den Auftrag des Kunden schnellstmöglich zu erfüllen. PrimeConcept Ltd. & Co KG ist nicht für Verluste, die dem Kunden durch eine eventuelle Verzögerung bei der Erfüllung des Auftrages entstehen, verantwortlich. Auch bei verbindlich vereinbarten Fristen hat PrimeConcept Ltd. & Co KG eine Verzögerung der Leistungserbringung aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, PrimeConcept Ltd. & Co KG die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, nicht zu vertreten. PrimeConcept Ltd. & Co KG ist daraufhin berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
(3) Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Fall erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.
(4) Die Lieferzeit beginnt erst nach Vollständiger zur Verfügung Stellung aller zur Ausführung des Auftrages benötigter Unterlagen. Eine verspätete Einreichung verlängert die Lieferzeit.
(5) Leistungsverzögerungen, im Falle höherer Gewalt, sowie aufgrund von Ereignissen, welche PrimeConcept Ltd. & Co KG die Dienstleistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, (Betriebsstörungen und Streik etc.) gleich ob diese im eigenen Betrieb, oder bei dritten eintreten, sind möglich.

  • 6 Korrekturen/Abnahme/Beanstandungen/Gewährleistung

(1) Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von zwei Wochen. Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.
(2) Veranschlagte Arbeitsstunden werden von PrimeConcept Ltd. & Co KG, nach bestem Wissen und auf Erfahrungswerten basierend, abgegeben. Dennoch kann PrimeConcept Ltd. & Co KG keine Garantie dafür übernehmen, dass in den einzelnen Bereichen, die Leistung zu 100 % in der veranschlagten Zeit erbracht werden kann.
(3) Teilweise ist in den Produkten die Zahl der Änderungen beschränkt und ausgewiesen. Bei Überschreitung und damit verbundenen Kosten o.ä. für den Auftraggeber, wird PrimeConcept Ltd. & Co KG den Auftraggeber im Voraus informieren und mit ihm abstimmen.
(4) Gewährleistungsansprüche verjähren, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, grundsätzlich nach 24 Monaten ab Fertigstellung. PrimeConcept Ltd. & Co KG ist berechtigt nach eigener Wahl nachzubessern, sollten Mängel der Lieferung bekannt sein. Soweit dem Auftraggeber zumutbar, auch mehrmalig. Ändert der Auftraggeber selbstständig die Leistungen, wie z.B. Quelltexte der Internetseite, erlischt jeder Gewährleistungsanspruch oder Haftungsanspruch für die von PrimeConcept Ltd. & Co KG erbrachte Leistung.
(5) PrimeConcept Ltd. & Co KG übernimmt Gewähr dafür, dass z.B. eine durch sie produzierte Internetseite im Wesentlichen den Vorgaben des Konzepts entspricht. Eine Haftung für Abweichungen, die Aufgrund technischer Gegebenheiten und uneinheitlicher Standards entstehen, wird jedoch nicht übernommen, da die Darstellung auf verschiedenen Ausgabemedien variieren. Zu solchen Abweichungen kann es insbesondere durch die Bildschirmauflösung, Monitorgröße, Farbeinstellungen des jeweiligen Systems, verschiedene HTML-Versionen, Browser-einstellungen, WebTV, WAP, usw. kommen. Insoweit sind die dem Konzept zugrundeliegende Unterlagen, wie Abbildungen, Grafiken, Zeichnungen etc. nur annähernd maßgeblich.
(6) PrimeConcept Ltd. & Co KG übernimmt keine Gewähr dafür, dass durch die Nutzung des Auftritts bestimmte Erfolge oder Ergebnisse erzielt werden können.
(7) Die Testabstimmungen und Prüfungen werden durch PrimeConcept Ltd. & Co KG auf einem Monitor mit Auflösung 1920 x 1080 sowie auf mobilen Endgeräten mit Auflösung 360×640 / 375×667 (mobile Endgeräte Referenzgröße iPhones mit 4,7“ Display) erstellt. Evtl. Nachbesserungen erfolgen auf diese Auflösungen. Die Funktionalitäten in Browsern werden in Modzilla Firefox, Microsoft Edge, Safari in den jeweiligen gängigen Versionen getestet.

  • 7 Rechte Dritter, Datensicherheit und Inhalte

(1) Der Kunde stellt PrimeConcept Ltd. & Co KG von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. PrimeConcept Ltd. & Co KG übernimmt keine Haftung für die Inhalte der zur Verfügung gestellten Materialien, es wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber die überlassenen Materialien auf ihre Inhaltliche Korrektheit sorgfältig prüft.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, bezüglich von PrimeConcept Ltd. & Co KG zur Verfügung gestellten Daten das Copyright sowie Rechte Dritter zu beachten und er muss über die Genehmigung für die Veröffentlichung und oder Veränderung dieser Daten verfügen. Der Kunde ist verpflichtet, von allen Daten, die er – gleichgültig in welcher Form – an uns sendet, Sicherheitskopien zu erstellen. PrimeConcept Ltd. & Co KG haftet nicht für den Verlust oder die Veränderung der Daten. Eine Nutzung der Leistungen von PrimeConcept Ltd. & Co KG für pornografische oder sonstige rechtlich unzulässige Inhalte ist dem Auftraggeber untersagt. Aufgrund der knappen Preiskalkulation ist es nicht möglich, dass wir eine eingehende Einzelprüfung für den Fall vornehmen, ob Ansprüche Dritter berechtigt bzw. unberechtigt sind. Das gleiche gilt, wenn Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland verstoßen könnten. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, den nötigen Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte anzutreten. Dennoch behält sich PrimeConcept Ltd. & Co KG das Recht vor, die Übernahme solcher Daten oder Informationen in Inhalte zu übernehmen, sollten diese bedenklich erscheinen.
(3) Ansprüche der Urheber gehen zu Lasten des Auftraggebers.

  • 8 Urheberrecht und Copyright

(1) Das Urheberrecht für veröffentlichte, von PrimeConcept Ltd. & Co KG erstellte Objekte (Internetseiten, Skripte, Programme, Grafiken etc.) bleibt allein bei PrimeConcept Ltd. & Co KG. Diese dürfen nur im vertraglichen Zusammenhang verwendet werden.
(2) Der Auftraggeber erhält mit der vollständigen Bezahlung, wenn nicht anders vereinbart, die Nutzungsrechte für die erstellten Objekte. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Objekte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung von PrimeConcept Ltd. & Co KG bzw. wenn nicht anders vereinbart, nicht gestattet.

  • 9 Urheberrechtsvermerke und Referenzangaben

(1) Der Kunde räumt PrimeConcept Ltd. & Co KG das Recht ein, das Logo sowie die Kontaktdaten von PrimeConcept Ltd. & Co KG in das Impressum in die Websites des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website zu verlinken.
(2) Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechts-vorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf die Urheberin.
(3) PrimeConcept Ltd. & Co KG behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

  • 10 Kooperationspartner

(1) PrimeConcept Ltd. & Co KG ist berechtigt, den Auftrag durch sachverständige, unselbständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche bzw. freiberufliche Kooperationspartner durchführen (ganz oder teilweise) zu lassen.
(2) Sollte PrimeConcept Ltd. & Co KG vermittelnd für den Auftraggeber tätig sein, z.B. beim Hosting, wird der Kunde vom Kooperationspartner die entsprechenden Unterlagen, Rechnungen und Zugänge erhalten.
(3) Es bedarf keiner gesonderten Zustimmung oder Information die Kooperationspartner oder Dienstleister zu wechseln, insofern dem Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen.
(4) In vereinzelten Fällen greift PrimeConcept Ltd. & Co KG auf bereits vorhandene Ideen, Templates, Erweiterungen etc. von Partnern zurück, der Kunde stimmt diesem ausdrücklich zu.

  • 11 Steuern und Gebühren

(1) PrimeConcept Ltd. & Co KG ist nicht verantwortlich für Steuern oder Gebühren, die im Zusammenhang mit jeglicher Nutzung der Leistungen, wie z.B. einer Internetseite, entstehen. Der Auftraggeber tritt in diese Verpflichtung ein.

  • 12 Gesetzmäßige Nutzung

(1) Die Leistungen von PrimeConcept Ltd. & Co KG dürfen durch den Kunden nur im Rahmen der geltenden Gesetze genutzt werden. Die Übertragung von Material, das Gesetze verletzt, ist untersagt. Der Auftraggeber ist für den Inhalt einer Internetseite selbst verantwortlich.
(2) Die durch den Kunden vorgelegten Unterlagen werden durch die Firma PrimeConcept Ltd. & Co KG nicht in rechtlicher Hinsicht überprüft. Es erfolgt ausdrücklich keine Rechtsberatung.

  • 13 Geheimhaltung, Datenschutz

(1) PrimeConcept Ltd. & Co KG übergebenen Informationen gelten als vertraulich, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Soweit sich PrimeConcept Ltd. & Co KG Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist PrimeConcept Ltd. & Co KG berechtigt, die Kundendaten dem Dritten offenzulegen, wenn dies für die Vertragszwecke erforderlich ist.

  • 14 Leistungsbeschreibung, Konzepterstellung, Widerspruch

(1) Dienstleistungen der PrimeConcept Ltd. & Co KG umfassen die Entwicklung und Einrichtung von Internetseiten für einen Auftritt des Kunden im World-Wide-Web sowie weitere mit dem Kunden in der Leistungsbeschreibung vereinbarten, mit der Webseitenerstellung im Zusammenhang stehende und fördernde Tätigkeiten.
(2) PrimeConcept Ltd. & Co KG erstellt hierfür ein Konzept, welches sich an dem Erscheinungsbild und dem Gesamteindruck des Unternehmens orientiert und das dem Kunden zur Zustimmung vorgelegt wird. Die Erstellung des Grundkonzepts beinhaltet ein Basis-Layout und ein Navigationssystem. Nach der Abnahme durch den Kunden wird auf der Grundlage des Konzeptes die Seite bzw. der Internetauftritt erstellt.
(3) Der Kunde hat bei der Erstellung des Konzeptes insoweit mitzuwirken, als dass er die notwendigen Informationen, Bilder, Texte und Grafiken zu erbringen hat, sofern diese nach Vereinbarung nicht von PrimeConcept Ltd. & Co KG gestellt werden. Der Kunde hat PrimeConcept Ltd. & Co KG die Daten auf USB-Stick, CD-ROM oder per E-Mail in dem von PrimeConcept Ltd. & Co KG gefordertem PC-Format zur Verfügung zu stellen.
(4) Der Umfang des Internetauftrittes ist je nach Angebotspaket gemäß der Kundeninformation auf eine bestimmte Seitenanzahl begrenzt. Die Länge und der Umfang der im Angebot enthaltenen Einzelseiten entspricht dabei jeweils pro Seite einer Länge von max. 600 Wörter mit jeweils 4 Bildern. Als eine Seite zählen des Weiteren die in der Kundeninformation angegebenen Sonderfunktionen. Sollten pro Seite mehr als die genannten Inhalte eingebunden werden, rechnet PrimeConcept Ltd. & Co KG diesen Sonderaufwand mit dem Kunden nach tatsächlichem Aufwand (nach vorheriger Rücksprache) ab.
(6) In dem berechneten Entgelt sind ausschließlich die in der separaten Leistungsbeschreibung vereinbarten Leistungen enthalten. Alle Leistungen und / oder Änderungswünsche, welche von der Leistungsbeschreibung abweichen, werden gesondert in Rechnung gestellt (z. B. weitere, über die in der Leistungsbeschreibung hinausgehende Anzahl an Design- oder Layout Entwürfe etc.). Hat PrimeConcept Ltd. & Co KG bereits mit der Erbringung der Leistung des Webdesigns angefangen oder diese voll erbracht und widerspricht der Kunde in diesem Zeitpunkt dem Entwurf, ist er zur Zahlung der angefallenen Kosten verpflichtet.

  • 15 Erstellung und Testen von Webseiten

(1) Die Erstellung der Webseiten erfolgt durch PrimeConcept Ltd. & Co KG nach den Wünschen des Kunden, die während des Vertragsverhältnisses jederzeit mit den evtl. entsprechenden Aufpreisen geändert werden können. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Erhalt der Zahlung und Übergabe der Seiten an den Kunden, übernehmen wir keine Garantie für Fehler, die durch Eingriffe des Kunden oder durch Einwirkung Dritter entstehen. Der Kunde hat sich bei Erhalt der Homepage (z.B. auf einem Datenträger oder Installation auf einem Hostingpaket) davon zu überzeugen, dass die von PrimeConcept Ltd. & Co KG gefertigten Seiten unter den zuvor festgelegten Testbedingungen funktionieren. PrimeConcept Ltd. & Co KG übernimmt jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit der Daten und dafür, dass die Leistung einem von dem Kunden verfolgten bestimmten Zweck genügt.
(2) PrimeConcept Ltd. & Co KG prüft die erstellten Internetseiten ausschließlich auf Funktionalität und Übereinstimmung mit der Leistungsbeschreibung, PrimeConcept Ltd. & Co KG prüft nicht, ob verwendetes Material frei von Rechten Dritter ist.

  • 16 Speicherplatz und Domainnamen

(1) PrimeConcept Ltd. & Co KG garantiert nicht die Verfügbarkeit bestimmter Domainnamen und schließt eine Haftung für die zeitweise Nichterreichbarkeit der gehosteten Domain aus. PrimeConcept Ltd. & Co KG haftet nicht für das Überschreiten des, mit dem Hoster vereinbarten Traffic.
(2) Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen durch Registrierung bzw. Konnektierung eines Domainnamens keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde erkennt an, dass er für die Wahl des Domainnamens allein verantwortlich ist. Der Kunde stellt die PrimeConcept Ltd. & Co KG aus allen Forderungen und Ansprüchen frei.

  • 17 Änderungsvorbehalt

(1) Änderungen, die sich als technisch nötig erweisen und unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers als zumutbar gelten, bleiben PrimeConcept Ltd. & Co KG vorbehalten. Zu Teilleistungen ist PrimeConcept Ltd. & Co KG berechtigt, sofern dies dem Auftraggeber zumutbar ist. Die Archivierung von Daten, Zwischenergebnissen etc. ist die Sache des Auftraggebers.

  • 18 Übertragung der Daten auf den Server

(1) PrimeConcept Ltd. & Co KG haftet, sofern beauftragt, dafür, dass die Daten des Kunden ordnungsgemäß auf den Server seiner Wahl übertragen werden. Davon muss sich der Kunde nach Abschluss des Auftrags überzeugen.
(2) Für alle Veränderungen, die anschließend durch den Kunden selbst oder durch Dritte entstehen, ist eine Haftung durch PrimeConcept Ltd. & Co KG ausgeschlossen. Falls der Kunde bereits vor Vertragsbeginn über Speicherplatz und / oder einen Online-Zugang bei einem anderen Anbieter verfügt, ist er allein verpflichtet zu prüfen, ob die entsprechende Nutzung (z.B. für gewerbliche Aktivitäten) bei dem jeweiligen Anbieter rechtmäßig ist. PrimeConcept Ltd. & Co KG ist nicht für eine unerlaubte Nutzung verantwortlich zu machen.

  • 19 Wartung von Internetseiten

(1) Wird vom Kunden ein Wartungsvertrag/Betreuungsvertrag mit Tauglichkeitsprüfung mit PrimeConcept Ltd. & Co KG abgeschlossen, sind wir dafür verantwortlich, die Seiten des Kunden in den entsprechenden Zeiträumen zu aktualisieren sowie gegebenenfalls Fehlfunktionen zu beseitigen. Der Kunde ist während der Vertragsdauer dafür verantwortlich, dass keine Änderungen durch Dritte an den im Wartungsvertrag aufgeführten Seiten vorgenommen werden.
(2) Konditionen und Leistungen für Wartungsverträge werden individuell in einem separaten Wartungsvertrag vereinbart.

  • 20 Abnahme / Vertragsrücktritt

(1) Durch die schriftliche Genehmigung (per E-Mail, Brief etc.) des Konzeptes durch den Kunden erfolgt die Abnahme. PrimeConcept Ltd. & Co KG ist berechtigt, dem Kunden Bestandteile der Webseite zur Teilabnahme vorzulegen. Dies kann auch durch die Zusendung eines Links, der den Status darstellt, erfolgen. Der Kunde ist zur Abnahme der Webseite verpflichtet, sofern die Webseite der vertraglichen Leistungsbeschreibung entspricht.
(2) Annahme spätestens nach Ablauf von 14 Tagen erfolgt.
(3) Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder nimmt der Auftraggeber die fertiggestellte Webseite nicht an, so gerät er in Abnahmeverzug. Im Falle des Abnahmeverzuges ist PrimeConcept Ltd. & Co KG berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen oder ersatzweise Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als Schadensersatz kann die PrimeConcept Ltd. & Co KG 75% des dem Auftrag zugrunde liegenden Kaufpreises gegenüber dem Kunden einfordern. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Auftraggebers, PrimeConcept Ltd. & Co KG einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.
(5) Kündigungen durch den Auftraggeber können nur aus wichtigem Grund erfolgen.
(6) Im Fall von höherer Gewalt (siehe hierzu § 5 Abs. 5) kann der Kunde keinen Verzugsschaden, bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, sondern vereinbart eine ausreichende Nachfrist.

  • 21 Vertragsdauer

(1) Vertragsdauer ist die durch den Kunden und PrimeConcept Ltd. & Co KG vereinbarte Laufzeit des Vertrages.

  • 22 Gerichtsstand

(1) Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten Düsseldorf vereinbart.

  • 23 Suchmaschinen

PrimeConcept Ltd. & Co KG bietet bei bestimmten Paketen die Anmeldung der Internet-Seiten in entsprechende Suchmaschine und Web-Kataloge. Eine Garantie von Seiten von PrimeConcept Ltd. & Co KG hinsichtlich der Aufnahme, der Positionierung sowie dem Zeitpunkt der Aufnahme der Internet-Präsenz in den Suchmaschinen kann nicht übernommen werden.
(2) Über eine Aufnahme, die Positionierung sowie dem Zeitpunkt der Aufnahme entscheidet alleinig der Betreiber der jeweiligen Suchmaschine. Die Aufnahme von redaktionell geführten Suchdiensten kann bis zu 14 Wochen dauern. Die Zahlung der Vergütung bleibt davon unberührt.
(3) Da Suchmaschinen nicht automatisch alle Websites aufnehmen, ist eine erfolgreiche Anmeldung der Website bei jeder kontaktierten Suchmaschine nicht garantiert. Es gelten hier die Bestimmungen der Nutzungsbedingungen der einzelnen Suchmaschinen. Auch die dauerhafte Aufnahme bei der jeweiligen Suchmaschine kann nicht garantiert werden.
(4) Dem Kunden ist bewusst, dass er mit jeder Anmeldung in einer Suchmaschine ein individuelles Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Betreibern der Suchmaschine eingeht. Der Kunde autorisiert PrimeConcept Ltd. & Co KG für den Kunden dieses Vertragsverhältnis zu schließen.

  • 24 Hochladen von Inhalten im Internet

(1) PrimeConcept Ltd. & Co KG legt dem Kunden die Inhalte zur Abnahme vor, erst nach der Abnahme und Einverständnis werden die Inhalte öffentlich im Internet zugänglich gemacht. Die urheberrechtliche Verantwortung, die im Auftrag erstellten und publizierten Inhalte, obliegt allein dem Auftraggeber. Der Kunde stellt PrimeConcept Ltd. & Co KG für Forderungen gegenüber Dritten frei.

  • 25 Viren / Hacker

(1) PrimeConcept Ltd. & Co KG prüft die übergebenen Daten an den Auftraggeber auf Viren, dabei wird die großmöglichste Sorgfalt angewendet, dennoch obliegt dem Auftraggeber stets die Pflicht zu eigener und vorheriger Prüfung und Datensicherung auf seinen Datenträgern.
(2) Für einen Virenbefall auf Datenträgern, Computern etc. des Kunden oder Dritten, insbesondere dadurch evtl. entstehende Schäden und Folgeschäden wird jede Haftung ausgeschlossen.
(3) PrimeConcept Ltd. & Co KG kann keine Haftung für Hackerangriffe und Schäden übernehmen. Die Arbeiten werden nach bestem Gewissen ausgeführt, dennoch ist es ausgeschlossen, Angriffe von außen grundsätzliche auszuschließen. Der Auftraggeber ist darüber informiert und stellt die PrimeConcept Ltd. & Co KG dahingehend frei.

  • 26 Empfang und Versand von E-Mails

(1) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass PrimeConcept Ltd. & Co KG und dessen Kooperationspartner, an seine Emailadresse, zur Information im zumutbaren Umfang versenden. Zur Unterscheidung solcher Emails sind diese auf geeignete Weise gekennzeichnet.

  • 27 Technische Beratung

(1) Um die günstigen Entgelte von PrimeConcept Ltd. & Co KG dauerhaft zu sichern, ist eine telefonische Beratung nur bedingt möglich. Ein Anspruch auf diesen Service besteht nicht. Support und Beratungen erfolgen größtenteils per Email, die in aller Regel kostenlos für den Kunden beantwortet werden.

  • 28 Datenschutz

(1) PrimeConcept Ltd. & Co KG weist darauf hin, dass gem. BDSG personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden und ggf. an beteiligte Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister von PrimeConcept Ltd. & Co KG im notwendigen Umfange weitergeleitet werden. PrimeConcept Ltd. & Co KG ist berechtigt, zur Abrechnung relevante Daten dauerhaft zu speichern.
(2) Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets in der Regel die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.

  • 29 Haftungsausschluss

(1) PrimeConcept Ltd. & Co KG haftet nur für Schäden, die von PrimeConcept Ltd. & Co KG, ihren gesetzlichen Vertretern oder einem Ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig und vorsätzlich verursacht worden sind, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften. zzgl. typische Schäden. Klausel hereinnehmen!
(2) Zudem haftet PrimeConcept Ltd. & Co KG nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von PrimeConcept Ltd. & Co KG liegen. PrimeConcept Ltd. & Co KG übernimmt keine Haftung bei Störungen des Internet, bei Ausfall von technischen Systemen und bei Schäden, die durch Dritte entstehen. Gewährleistungs- und Haftungsansprüche wegen mangelhafter Leistung müssen innerhalb von sechs Monaten nach Abnahme der Vertragsleistung geltend gemacht werden. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden haftet PrimeConcept Ltd. & Co KG nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung wird nicht übernommen. Bei Änderungen, z.B. an einer Internetseite, durch den Kunden oder durch Dritte erlischt jeglicher Gewährleistungs- und Haftungsanspruch.
(3) Es wird durch PrimeConcept Ltd. & Co KG keine Garantie dafür übernommen, dass Server einen bestimmten Dienst oder für einen bestimmte Software geeignet oder permanent verfügbar ist.
(4) PrimeConcept Ltd. & Co KG übernimmt keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt durch Datenüberspielung verursacht werden oder wurden. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt. PrimeConcept Ltd. & Co KG übernimmt keine Haftung dafür, wenn fehlerhafte Arbeitsergebnisse weiterverarbeitet werden (wie z.B. Reproduktion, Druck, Vervielfältigung), selbst wenn vom Auftraggeber Schadensersatz von dritter Stelle verlangt wird.
(5) Ein Wiederverkauf, der von PrimeConcept Ltd. & Co KG erbrachten Leistungen, ist ohne vorherige Zustimmung von PrimeConcept Ltd. & Co KG nicht gestattet, dies betrifft auch Teilleistungen.

  • 30 Formate

(1) Lieferungen von Dateien an PrimeConcept Ltd. & Co KG, sind in folgenden Formaten zu liefern: Bilddateien in .jpg, .png oder hochauflösend; Logo in vektorisierter Form; Textdateien in .doc oder .txt; Sounddateien in .mp3, .wav; Filmdateien in .avi, .mp4; Animationen in .fla. In diesen Formaten erkennt PrimeConcept Ltd. & Co KG die Dateien als Lieferungen im Sinne der Produkte mit Kundenlieferungen an. Es sind die gängigen, aktuellen Versionen gemeint.
(2) Für alle nicht aufgeführten Dateiarten besteht durch PrimeConcept Ltd. & Co KG keine Annahmepflicht. Die Lieferung in dieser Qualität durch den Kunden ist Voraussetzung für die Fälligkeit der Lieferung durch PrimeConcept Ltd. & Co KG.
(3) Lieferungen des Kunden in Printmedien werden durch PrimeConcept Ltd. & Co KG nur bis maximal A4 gescannt; eine größere Fläche kann nicht verarbeitet werden. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass hierbei Qualitätsverluste entstehen können.

  • 31 Programmierung

(1) Die angebotenen Leistungen von PrimeConcept Ltd. & Co KG werden je nach Projekt mit den Programmen von WordPress und Elementor sowie unter Zuhilfenahme diverserer Webdesign Tools wie Adobe Photoshop und weiterer Grafik- und Programmiertools umgesetzt. Der Kunde erkennt dies an und ist einverstanden, dass die Leistungen sich darauf beziehen, was diese Programme leisten können. Weitergehende Leistungen sind nicht Bestandteil eines Vertrages.

  • 32 Impressum / Datenschutz

(1) PrimeConcept Ltd. & Co KG bindet rechtlich relevante Informationen wie Impressum / Datenschutz auf der Webseite des Kunden ein. Das Impressum enthält den Namen, Adresse, Amtsnummern sowie den Inhaltsverantwortlichen des Auftraggebers. Zudem ist PrimeConcept Ltd. & Co KG ermächtigt Ihre eigenen Kontaktdaten einzubauen.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Inhalte in rechtssicherer Form zu liefern bzw. zu prüfen, ggfls. rechtlich und inhaltlich zu aktualisieren und stellt PrimeConcept Ltd. & Co KG von der Haftung frei.

  • 33 Übersetzungen

(1) Evtl. Übersetzungsleistungen werden von PrimeConcept Ltd. & Co KG grundsätzlich extern vergeben. Insoweit tritt PrimeConcept Ltd. & Co KG lediglich als Vermittler auf. Der Auftraggeber ist darüber informiert und stimmt diesem zu. Der Auftraggeber stellt PrimeConcept Ltd. & Co KG von der Haftung für diese Leistung frei.

  • 34 Arbeitsstunden

(1) Soweit nicht anders vereinbart oder ein Pauschalpreis vereinbart wurde, berechnet PrimeConcept Ltd. & Co KG nach Stundenhonorar.

  • 35 Mitwirkungspflicht des Kunden

(1) Der Kunde unterstützt PrimeConcept Ltd. & Co KG bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige zur Verfügung stellen von Informationen bzgl. der Zugänge zum Kundenserver (Hosting-Zugangsdaten, FTP Zugangsdaten, Passwörter zu dritten Anbietern wie Google etc.), Lieferung von Datenmaterial bzgl. auf der Webseite zu verwendender Text, Bild und Videodateien sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird PrimeConcept Ltd. & Co KG hinsichtlich eventueller der von PrimeConcept Ltd. & Co KG zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.
(2) Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen, soweit die Produkte dies benötigen.
(3) Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, PrimeConcept Ltd. & Co KG im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese umgehend, auf Anforderung und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Format (siehe § 30) zur Verfügung zu stellen.
(4) Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass PrimeConcept Ltd. & Co KG die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.
(5) Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor. Liefert der Kunde innerhalb von 6 Wochen nach Auftragserteilung nicht alle erforderlichen Daten und Unterlagen, welche zur Fertigstellung der Webseite erforderlich sind oder kommt der Kunde seiner Abnahmeverpflichtung entstandener Werke nicht in diesem Zeitraum nach, ist PrimeConcept Ltd. & Co KG berechtigt, den Auftrag vollständig abzurechnen, damit verplante Kapazitäten nicht länger gebunden werden. PrimeConcept Ltd. & Co KG garantiert dem Kunden in diesem Falle die Fertigstellung des Auftrages innerhalb von 12 Monaten nach Auftragserteilung. Sollte der Kunde auch 12 Monate nach Auftragserteilung keine vollständigen Daten geliefert haben oder die Abnahme der Webseite verschleppen, gilt der Auftrag seitens PrimeConcept Ltd. & Co KG als erfüllt.

  • 36 Leistungsumfang, Korrekturschleifen & Mehraufwand

Im Rahmen von Pauschalangeboten erstellt PrimeConcept Ltd. & Co KG für den Kunden jeweils einen ausgereiften Designentwurf (inkl. Entwurf für die Startseite und eine exemplarische Unterseite) inkl. zwei maliger Korrekturschleife (erste Korrekturschleife für Änderungen am Design & Layout, die zweite Korrekturschleife für inhaltliche Änderungswünsche). Weitere zusätzliche Entwürfe werden mit jeweils 300,- in Rechnung gestellt. Ergeben sich im Rahmen des Auftrages Arbeiten, die nicht im Leistungsumfang des gebuchten Auftrags enthalten sind, z. B. durch die Erweiterung des Seitenumfangs oder gewünschter Sonderfunktionalitäten, werden diese gesondert abgerechnet. Als verbindliche Auftragserteilung gilt hierbei das Übersenden der Daten des Kunden per Mail und die Annahme und Durchführung der Arbeiten seitens PrimeConcept Ltd. & Co KG. Jede weitere Unterseite wird dabei mit pauschal 185,- EUR. berechnet. Bei sonstigen Mehraufwänden berechnen wir pro entstandene Arbeitsstunde 80,- EUR.

  • 37 Sonstiges (Email-Sicherungen, temporärer Ausfall bei Domainumzug, Content Management, Kompatibilität, Suchmaschinenplatzierung, Datenschutzhinweis, verwendetes CMS und Framework)

(1) Der Kunde ist verantwortlich, eine Sicherung seiner Email-Postfächer anzulegen, insbesondere wenn die Domain zu einem anderen Provider umgezogen wird. PrimeConcept Ltd. & Co KG weist darauf hin, dass bei einem Domainumzug Emails verloren gehen können, wenn diese nicht physisch auf der Hardware des Kunden gespeichert sind.
(2) Bei Domainumzug ist ein temporärer Ausfall der Internetseite von einigen Stunden oder wenigen Tagen möglich. Haftungsansprüche gegenüber PrimeConcept Ltd. & Co KG durch Ausfälle der Internetseite oder verbundener Systeme aufgrund eines umzugsbedingten oder technischen Ausfalls (beim Provider oder durch Hackerangriffe von außen), können nicht geltend gemacht werden.
(3) Durch Zahlung der Webseite bestätigt der Kunde die vollständige Prüfung der vertragsgemäßen Leistungserfüllung seitens PrimeConcept Ltd. & Co KG. Mit erfolgter Zahlung erfolgt somit die Abnahme seitens des Kunden ohne weitere Ansprüche auf kostenlose Korrekturschleifen oder Nacharbeiten.
(4) PrimeConcept Ltd. & Co KG erstellt Webseiten kompatibel für moderne Webbrowser, hierzu gehören (stand 01.01.2022) Safari, Chrome, Firefox.
(5) Im Falle einer einmaligen Suchmaschinenoptimierung werden keine Google Platzierungen garantiert, da bereits einmalige Algorithmusänderungen seitens der Suchmaschinen die Faktoren für eine Platzierung gravierend ändern können und die Webseite angepasst werden muss.
(6) Wir weisen darauf hin, dass im Zuge der neuen Datenschutzgrundverordnung DSGVO auf Ihrer Webseite zwingend eine Datenschutzerklärung sowie ein vollständiges Impressum von Ihnen geliefert und eingebunden werden muss. Des Weiteren muss gemäß BGH-Urteil ein erweiterter Cookie-Banner mit aktiver Unterdrückung von Drittanbieter-Cookies bis zur aktiven Zustimmung des Besuchers angeboten werden. Wir empfehlen den entsprechenden Zusatzbaustein (falls nicht Bestandteil des Angebotes) bei Auftragserteilung daher dringend mit zu buchen.
(7) Wir realisieren Webseiten mit einer Kombination aus dem CMS-System WordPress und Elementor. Dies ermöglicht unseren Kunden auch ohne Programmierkenntnisse einfache Text- & Bildänderungen im Rahmen des sogenannten “Builders” selbst vornehmen zu können. Dieser modulare Aufbau im Rahmen eines Drag und Drop Systems beinhaltet bereits Designvorlagen innerhalb einer Layout- und Template-Bibliothek, die dem Kunden die eigenständige die Erweiterung der Webseite ermöglichen sollen. PrimeConcept Ltd. & Co KG erstellt jede Webseite entweder nach individueller, vom Kunden bestätigter Designvorlage oder manuell in Handarbeit auf Basis der Kundenwünsche innerhalb des beschriebenen Systems. Dies bedingt, dass neben individuellen, kreativen und programmiertechnischen Arbeitsschritten auch das zugrundeliegende Werkzeugeset mit den entsprechenden Builder-Bausteinen von Elementor zum Einsatz kommt. Komplette Template-Entwürfe werden nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch oder nach vertraglicher Vereinbarung im Rahmen von vergünstigten Festpreis-Paketen verwendet.

  • 38 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Eine unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.
(2) Gleiches gilt für evtl. Vertragslücken.
(3) Erfüllungsort der Leistungen ist stets Düsseldorf.
(4) Die in den AGBs erwähnten Mitteilungen von PrimeConcept Ltd. & Co KG an den Auftraggeber sowie im restlichen Geschäftsverlauf notwendig werdende Mitteilungen stellt PrimeConcept Ltd. & Co KG per Email zur Verfügung.
(5) Nachrichten gelten mit dem Eingang und der damit hergestellten Verfügbarkeit auf dieser Adresse als zugestellt, ungeachtet des tatsächlichen Abrufs.

 

 

Stand: 01.01.2022

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